Diese Telefon Nummer gehört der DWG Deutsche Wohnungsbaugenossenschaft eG, ehemals GenoKap.
Die GenoKap Wohnungsbaugenossenschaft eG ist eine eigentumsorientierte Genossenschaft.
Die GenoKap Wohnungsbaugenossenschaft eG hat laut Bekanntmachung des Handelsregisters vom 10. Juli 2018 umfirmiert und heißt jetzt DWG Deutsche Wohnungsbaugenossenschaft eG. Die Namensänderung könnte damit im Zusammenhang stehen, dass über die GenoKap bereits mehrfach kritisch berichtet wurde. So steht das Unternehmen seit 2016 auf der Warnliste der Zeitschrift Finanztest.
Der Vertrieb der GenoKap lief über mehrere Jahre im Wege der Telefonakquise. Dabei sollten die Angerufenen telefonisch eine Vollmacht erteilen. Auf diese Weise versuchte die GenoKap den Beitritt gemäß § 15 Absatz 1 Satz 1 des Genossenschaftsgesetzes (GenG) herbeizuführen, wonach die Mitgliedschaft durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben wird. Nach dem Telefonat wurde dann aufgrund einer telefonisch erteilten Vollmacht von einer dritten Person der Beitritt schriftlich erklärt.
Die Praxis wirft in mehrfacher Hinsicht juristische Fragen auf. So dürfte in manchen Fällen bereits zweifelhaft sein, ob eine wirksame Vollmacht erteilt wurde. Denn dies setzt voraus, dass die Vollmachtgeber wussten, wozu sie die Vollmacht erteilen. Dies würde ggf. auch die Aufklärung über die mit dem Beitritt verbundenen Verlustrisiken voraussetzen. Ob die Beitretenden über die Risiken der Mitgliedschaft ordnungsgemäß aufgeklärt wurden, ist nach den Berichten mehrerer Betroffener zweifelhaft.
Zu Beweiszwecken hat die GenoKap in der Regel die Telefongespräche aufgezeichnet. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob die Angerufenen stets eine wirksame Zustimmung zur Aufzeichnung des Telefonats erteilt haben.
Unabhängig von der Frage der Wirksamkeit der Bevollmächtigung und damit des Vertragsschlusses sowie der wirksamen Einwilligung zur Aufzeichnung der Telefongespräche dürften die im Fernabsatzwege geschlossenen Verträge gemäß §§ 312c, 355, 356 BGB widerruflich sein. Rechtsanwalt Dethloff liegt eine Widerrufsbelehrung vor, die nicht ordnungsgemäß über die Widerrufsfolgen belehrt und zudem nicht den Vorgaben im Muster-Widerrufsformular entspricht.
Abgesehen von der Widerrufsmöglichkeit kann im Einzelfall auch eine außerordentliche Kündigung berechtigt sein, wenn nicht ordnungsgemäß über die mit dem Beitritt verbundenen Risiken aufgeklärt wurde.